Elektronische Beteiligungsformen – Information, Konsultation, Eingabe, Debatte und Abstimmung
Innerhalb der westlichen Industrienationen nehmen insbesondere die Vereinigten Staaten, Neuseeland, Kanada, Großbritannien und Dänemark eine herausragende Stellung bei dem Einsatz elektronisch gestützter Beteiligungsformen ein. Dabei gibt es starke Unterschiede bei den Ansätzen, der Quantität und der Qualität der Instrumente und Angebote (vgl. BMI 2008: 6).
Bei der Verwirklichung von elektronisch gestützten Beteiligungsprojekten kommen eine Vielzahl von technischen Instrumenten, Formaten, Formen und Möglichkeiten zum Einsatz. Das Anwendungsspektrum dieser Tools ist häufig nicht nur multimedial, sondern auch multidimensional. Sie variieren z.B. in ihrem Grad an Diskursivität und politischen Einfluss (vgl. Abbildung 14). Die Beteiligungsformen werden in dieser Arbeit in folgende Gruppen kategorisiert:
Abbildung: Information, Konsultation, Eingabe, Debatte und Abstimmung

Die zur Anwendung gekommene Kategorisierung soll nicht implizieren, dass das jeweilige Format nicht mit anderen Formaten verknüpft werden kann. In der Praxis treten diese Formate jedoch häufig in Mischformen auf. Ausgeschlossen davon ist das elektronische Wählen.
E-Information
Information stellt eine Voraussetzung für den öffentlichen Meinungsbildungsprozess dar (Lengauer 2007: 20). Bei der elektronisch gestützten Information handelt es sich um eine Einwegkommunikation. Diese Art der Kommunikation bildet die Grundlage für die Ermächtigung des Beteiligten zu partizipieren. Dazu zählen unter anderem die formellen Informationsangebote, die durch staatliche Institutionen über elektronische Medien wie das Internet verbreitet werden. Formelle Informationsangebote sind gesetzlich geregelt, wie zum Beispiel Angebote im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes oder des Umweltinformationsgesetzes (vgl. BMI 2008: 18). Informelle Informationsangebote sind freiwillig motiviert. Dazu zählen Informationswebseiten der staatlichen Institutionen und Akteure sowie alle anderen Aktivitäten, die zur Veröffentlichung bestimmter Themen, Planungen oder Entscheidungen der Öffentlichkeit führen (sollen). Die Information durch die politische Administration hat zwei Ziele. Zum einen geht es um die Mobilisierung der Öffentlichkeit bei Konflikten und zu Beteiligungsmöglichkeiten in bestimmten Themen- oder Sachbereichen. Zum anderen geht es um die reine Information der Öffentlichkeit aus Legitimationsgründen und Verantwortungsabgabe. Der Zugang zu staatlichen Informationen kann aktiv und passiv gestaltet sein. Passiv bedeutet, dass dem Bürger auf Nachfragen Informationen geliefert werden, während der aktive Zugang auf der Informationsverbreitung in Eigeninitiative durch die öffentliche Verwaltung ausgelöst wird. Informationsangebote sind wesentliche Grundvoraussetzung für weitere Partizipationsmöglichkeiten, da sie gleiche Teilnahmebedingungen für die beteiligten Akteure darstellen.
E-Petitionen
Elektronische Petitionsangebote ermöglichen es elektronisch gestützt Beschwerden, Vorschläge oder Petitionen an die politischen Institutionen und Akteure zu richten. Dabei muss jedoch in formelle und informelle Petitionen unterschieden werden. Formelle Petitionsangebote ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern in einem rechtlichen Rahmen meist auf den Webseiten öffentlicher Institutionen, Petitionen einzureichen. Diese formellen Petitionsangebote fließen auf Grund einer rechtlichen Grundlage in den politischen Meinungs- und Entscheidungsprozess mit ein. Informelle Petitionssysteme hingegen können als Kampagnen oder Kommunikationsprozesse angesehen werden, die in keinen rechtlichen Rahmen fallen. Diese informellen Angebote dienen hauptsächlich der Artikulation politischer Interessen und werden in der Regel auf nicht-regierungsnahen Webseiten gesammelt.
Dabei können diese auch von anderen Nutzern kommentiert oder bewertet werden. Der Nutzer hat dabei die Möglichkeit die Petitionen anderer Teilnehmer zu zeichnen und ihnen damit einen größeren Nachdruck zu verleihen. Mit Hilfe dieser Form der Beteiligung kann die Regierung auch die Bedürfnisse der Regierten erfassen. Die elektronische Aufbereitung vergangener Petitionen erlaubt es außerdem, ähnliche Petitionen zusammenzulegen und vermeidet Dopplungen. E-Petitions-Angebote ermöglichen den direkten Kontakt zwischen Bürgern und Parlament. Der Vorteil dieser Angebote liegt in der Möglichkeit, den Kontakt zwischen Volksvertreter und Volk dauerhaft auch während der Legislaturperiode enger zu gestalten. Die Bürgerinnen und Bürger können ihre Ideen und Gedanken präsentieren und diskutieren und auf das Feedback der Repräsentanten warten. Das Endergebnis dieser Entscheidung hätte dann einen deliberativen, offenen und transparenten Prozess durchlaufen.
Abbildung: drei Modelle der elektronischen Petitionsangebote

E-Diskurse
Diskurse spielen als Verfahren für die Konsultation und Entscheidungsfindung vor allem in dem Modell deliberativer Demokratie eine zentrale Rolle (vgl. Lührs
et al. 2004: 3). Sie zielen darauf ab, den Ausgleich partikularer Interessen, die gesellschaftliche Verständigung und die Klärung von Gerechtigkeit zu integrieren und zu vereinen (vgl. Habermas 1996: 285 f.). Durch Diskurse sollen politischen Entscheidungen in der Öffentlichkeit mehr Legitimation verliehen werden. Inwiefern diese Prozeduren zu qualitativ hochwertigen Ergebnissen führen, hängt zum größten Teil von den Regeln und Formen des Diskurses und der jeweiligen Argumentation ab.
Laut Habermas müssen Sprechhandlungen den Geltungsansprüchen Wahrheit, Richtigkeit, Wahrhaftigkeit und Verständlichkeit (Habermas 1981: 376) genügen um im Sinne der Diskursethik zu Verständigung zu kommen. Wahrheit und Richtigkeit der meisten Äußerungen können insbesondere unter den Bedingungen des Internet nicht nachgeprüft werden (Waldschmidt et al. 2007: 196). Auch wenn bezweifelt wird, dass sich „richtige“ Gespräche, die den normativen Kriterien kommunikativen Handelns genügen würde, im Internet entwickeln können (Waldschmidt et al. 2007: 196), stellen Online-Diskurse eine neue Diskursform dar, die es erlaubt „administrative Macht mit der öffentlichen Meinungsbildung rückzukoppeln und damit politische Entscheidungen qualitativ zu verbessern“ (vgl. Lührs et al. 2004: 3). Dabei ist eine professionelle Unterstützung der Teilnehmer einer der wesentlichen Erfolgsfaktoren für internetbasierte Kooperations- und Beteiligungsprozesse. Unter der Voraussetzung bestimmter Gegebenheiten ermöglichen asynchrone Internetforen eine zeit- und ortsunabhängige Teilnahme an Diskursen. Dabei ist die Teilnehmerzahl theoretisch unbegrenzt. E-Diskursplattformen bieten mehr als die üblichen Funktionsweisen von Internetforen und Newsgroups.
Diskursinhalte in Foren und Newsgroups sind chronologisch geordnet und entsprechen meist nicht dem wirklichen Argumentationsstrang der Diskussion. Die Verknüpfung der Beiträge mit semantischen Informationen ermöglicht die Strukturierung der Diskussion nach ihrem Inhalt und nicht ihrer zeitlichen Abfolge. Auch bei elektronischen Diskursen ist ein Kommunikationsmix möglich und wünschenswert. Die Schaffung von Schnittstellen zu anderen Kanälen, wie Telefon, SMS und Fax, stellt hier einen weiteren Vorteil gegenüber den klassischen Diskursmöglichkeiten dar.
Es gibt viele digitale Kommunikationskanäle und –formate, die sich für elektronisch gestützte Diskurse eignen. Die bestmögliche Kombination zwischen Diskursaufgabe, Diskursformat, Diskurskanal und technischer Infrastruktur spielt dabei eine zentrale Rolle. Usability und Kommunikationsmix sind unerlässlich für eine erfolgreiche Etablierung von elektronisch gestützten Diskursen.
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