Elektronische Beteiligungsformen – Information, Konsultation, Eingabe, Debatte und Abstimmung
Innerhalb der westlichen Industrienationen nehmen insbesondere die Vereinigten Staaten, Neuseeland, Kanada, Großbritannien und Dänemark eine herausragende Stellung bei dem Einsatz elektronisch gestützter Beteiligungsformen ein. Dabei gibt es starke Unterschiede bei den Ansätzen, der Quantität und der Qualität der Instrumente und Angebote (vgl. BMI 2008: 6).
Bei der Verwirklichung von elektronisch gestützten Beteiligungsprojekten kommen eine Vielzahl von technischen Instrumenten, Formaten, Formen und Möglichkeiten zum Einsatz. Das Anwendungsspektrum dieser Tools ist häufig nicht nur multimedial, sondern auch multidimensional. Sie variieren z.B. in ihrem Grad an Diskursivität und politischen Einfluss (vgl. Abbildung 14). Die Beteiligungsformen werden in dieser Arbeit in folgende Gruppen kategorisiert:
Abbildung: Information, Konsultation, Eingabe, Debatte und Abstimmung

Die zur Anwendung gekommene Kategorisierung soll nicht implizieren, dass das jeweilige Format nicht mit anderen Formaten verknüpft werden kann. In der Praxis treten diese Formate jedoch häufig in Mischformen auf. Ausgeschlossen davon ist das elektronische Wählen.
E-Information
Information stellt eine Voraussetzung für den öffentlichen Meinungsbildungsprozess dar (Lengauer 2007: 20). Bei der elektronisch gestützten Information handelt es sich um eine Einwegkommunikation. Diese Art der Kommunikation bildet die Grundlage für die Ermächtigung des Beteiligten zu partizipieren. Dazu zählen unter anderem die formellen Informationsangebote, die durch staatliche Institutionen über elektronische Medien wie das Internet verbreitet werden. Formelle Informationsangebote sind gesetzlich geregelt, wie zum Beispiel Angebote im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes oder des Umweltinformationsgesetzes (vgl. BMI 2008: 18). Informelle Informationsangebote sind freiwillig motiviert. Dazu zählen Informationswebseiten der staatlichen Institutionen und Akteure sowie alle anderen Aktivitäten, die zur Veröffentlichung bestimmter Themen, Planungen oder Entscheidungen der Öffentlichkeit führen (sollen). Die Information durch die politische Administration hat zwei Ziele. Zum einen geht es um die Mobilisierung der Öffentlichkeit bei Konflikten und zu Beteiligungsmöglichkeiten in bestimmten Themen- oder Sachbereichen. Zum anderen geht es um die reine Information der Öffentlichkeit aus Legitimationsgründen und Verantwortungsabgabe. Der Zugang zu staatlichen Informationen kann aktiv und passiv gestaltet sein. Passiv bedeutet, dass dem Bürger auf Nachfragen Informationen geliefert werden, während der aktive Zugang auf der Informationsverbreitung in Eigeninitiative durch die öffentliche Verwaltung ausgelöst wird. Informationsangebote sind wesentliche Grundvoraussetzung für weitere Partizipationsmöglichkeiten, da sie gleiche Teilnahmebedingungen für die beteiligten Akteure darstellen.
E-Transparenz befasst sich mit der Nutzung von IKT, um Entscheidungen der öffentlichen Akteure und Institutionen öffentlich zu begleiten. Angebote, die zur Kategorie der elektronischen Transparenz zählen, sind meist informell und stellen eine Erweiterung zur bloßen elektronischen Information dar. Im Regelfall zielen sie darauf ab, durch Information über die Handlungen von politischen Institutionen der Legislative und Exekutive öffentliche Kontrolle zu ermöglichen.
Dazu zählen auch Angebote, die bereits vorhandene staatliche Informationen aufbereiten, auswerten, zusammenführen oder ergänzen. Sie verfolgen zudem häufig auch eine Kontroll- oder watchdog-Funktion, die dazu dient, Bürger vor willkürlichen oder unrechtmäßigen Übergriffen des Staatsapparates zu Verteidigen, den Machtmissbrauch und das Fehlverhalten von politischen Eliten aufzudecken (vgl. Lengauer 2007: 20).
Diese Transparenz-Projekte sind die Antwort auf die Forderung nach Offenheit und Klarheit im politischen System. Sie spielt aber auch eine essenzielle Rolle für eine nachhaltige politische Entscheidungsfindung. Transparenz erhöht den Druck auf die Entscheidungsträger, auch schwierige, aber notwendige politische und operative Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus ermöglicht Transparenz die Veröffentlichung von Verschwendung, Betrug, Missbrauch und Misswirtschaft. Transparenz kann die Mandatsträger dazu ermuntern, notwendige Entscheidungen nicht auf die lange Bank zu schieben oder gar gänzlich zu vermeiden, da der Wähler und die Presse ihnen ständig über die Schultern gucken können. Außerdem ist zu erwarten, dass sich durch mehr Transparenz und öffentliche Kontrolle weniger Entscheidungsträger ihrer Verantwortung zu stetigem Wandel und nötiger Veränderung entziehen können.
Abbildung: Warum E-Transparenz?

E-Konsultation
Elektronische Konsultationen, bezeichnen „Online-Anhörungen“ bzw. Online-Bürgerbefragungen (vgl. Trénel 2006). Die elektronische Konsultation zielt auf die thematisch und zeitlich begrenzte Erkundung von Expertise und Meinung ab. Im Fall von Bürgerkonsultation geht es um die Rückmeldung der Bevölkerung zu bestimmten Themen. Konsultation basiert auf dem Konzept der Zwei-Wege-Kommunikation zwischen der öffentlichen Administration und den Bürgern. Diese werden zumeist seitens der Politik angeboten. Zielsetzung ist es, die Meinungen der Bürger zu bestimmten Themen der politischen Entscheidungsfindung – wie etwa Gesetzesvorlagen – einzuholen. Dabei handelt es sich um bereits bestehende, aber noch nicht endgültig verabschiedete politische Programme oder Konzepte, die kommentiert werden können. Auch hier lässt sich wieder in formelle und informelle Angebote unterteilen. Während formelle Angebote die gesetzliche vorgeschriebene Beteiligung, wie zum Beispiel im Planfeststellungsverfahren bei der Bauleitplanung, elektronisch unterstützen, stellt die informelle elektronische Konsultation eine Erweiterung zur Befragung vor einem nicht gesetzlich geregelten Hintergrund dar. Zu den informellen Angeboten zählen zum Beispiel alle Beteiligungsformate, die sich mit dem Ziel der politischen Meinungserkundung und/oder Öffentlichkeitsbildung zu bestimmten Themen oder Sachverhalten befassen. Die von der Öffentlichkeit eingebrachten Anliegen werden je nach Konsultationsangebot als Abwägungsmasse in den politischen Entscheidungsprozess eingearbeitet oder berücksichtigt.
In politischen Reformprozessen ist die Entscheidungsfindung ohne genaue und nützliche Informationen der Betroffenen fast unmöglich. Öffentliche Konsultationen sind somit eines der wichtigsten Mittel, mit denen die politischen Entscheidungsträger Informationen für regulatorische und gesetzliche Vorschläge sammeln können. Die Einbeziehung der betroffenen Akteure bedeutet einen ungemeinen Fortschritt für jede Reform-Agenda, ex ante und ex post.
E-Petitionen
Elektronische Petitionsangebote ermöglichen es elektronisch gestützt Beschwerden, Vorschläge oder Petitionen an die politischen Institutionen und Akteure zu richten. Dabei muss jedoch in formelle und informelle Petitionen unterschieden werden. Formelle Petitionsangebote ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern in einem rechtlichen Rahmen meist auf den Webseiten öffentlicher Institutionen, Petitionen einzureichen. Diese formellen Petitionsangebote fließen auf Grund einer rechtlichen Grundlage in den politischen Meinungs- und Entscheidungsprozess mit ein. Informelle Petitionssysteme hingegen können als Kampagnen oder Kommunikationsprozesse angesehen werden, die in keinen rechtlichen Rahmen fallen. Diese informellen Angebote dienen hauptsächlich der Artikulation politischer Interessen und werden in der Regel auf nicht-regierungsnahen Webseiten gesammelt.
Dabei können diese auch von anderen Nutzern kommentiert oder bewertet werden. Der Nutzer hat dabei die Möglichkeit die Petitionen anderer Teilnehmer zu zeichnen und ihnen damit einen größeren Nachdruck zu verleihen. Mit Hilfe dieser Form der Beteiligung kann die Regierung auch die Bedürfnisse der Regierten erfassen. Die elektronische Aufbereitung vergangener Petitionen erlaubt es außerdem, ähnliche Petitionen zusammenzulegen und vermeidet Dopplungen. E-Petitions-Angebote ermöglichen den direkten Kontakt zwischen Bürgern und Parlament. Der Vorteil dieser Angebote liegt in der Möglichkeit, den Kontakt zwischen Volksvertreter und Volk dauerhaft auch während der Legislaturperiode enger zu gestalten. Die Bürgerinnen und Bürger können ihre Ideen und Gedanken präsentieren und diskutieren und auf das Feedback der Repräsentanten warten. Das Endergebnis dieser Entscheidung hätte dann einen deliberativen, offenen und transparenten Prozess durchlaufen.
Abbildung: drei Modelle der elektronischen Petitionsangebote

E-Diskurse
Diskurse spielen als Verfahren für die Konsultation und Entscheidungsfindung vor allem in dem Modell deliberativer Demokratie eine zentrale Rolle (vgl. Lührs
et al. 2004: 3). Sie zielen darauf ab, den Ausgleich partikularer Interessen, die gesellschaftliche Verständigung und die Klärung von Gerechtigkeit zu integrieren und zu vereinen (vgl. Habermas 1996: 285 f.). Durch Diskurse sollen politischen Entscheidungen in der Öffentlichkeit mehr Legitimation verliehen werden. Inwiefern diese Prozeduren zu qualitativ hochwertigen Ergebnissen führen, hängt zum größten Teil von den Regeln und Formen des Diskurses und der jeweiligen Argumentation ab.
Laut Habermas müssen Sprechhandlungen den Geltungsansprüchen Wahrheit, Richtigkeit, Wahrhaftigkeit und Verständlichkeit (Habermas 1981: 376) genügen um im Sinne der Diskursethik zu Verständigung zu kommen. Wahrheit und Richtigkeit der meisten Äußerungen können insbesondere unter den Bedingungen des Internet nicht nachgeprüft werden (Waldschmidt et al. 2007: 196). Auch wenn bezweifelt wird, dass sich „richtige“ Gespräche, die den normativen Kriterien kommunikativen Handelns genügen würde, im Internet entwickeln können (Waldschmidt et al. 2007: 196), stellen Online-Diskurse eine neue Diskursform dar, die es erlaubt „administrative Macht mit der öffentlichen Meinungsbildung rückzukoppeln und damit politische Entscheidungen qualitativ zu verbessern“ (vgl. Lührs et al. 2004: 3). Dabei ist eine professionelle Unterstützung der Teilnehmer einer der wesentlichen Erfolgsfaktoren für internetbasierte Kooperations- und Beteiligungsprozesse. Unter der Voraussetzung bestimmter Gegebenheiten ermöglichen asynchrone Internetforen eine zeit- und ortsunabhängige Teilnahme an Diskursen. Dabei ist die Teilnehmerzahl theoretisch unbegrenzt. E-Diskursplattformen bieten mehr als die üblichen Funktionsweisen von Internetforen und Newsgroups.
Diskursinhalte in Foren und Newsgroups sind chronologisch geordnet und entsprechen meist nicht dem wirklichen Argumentationsstrang der Diskussion. Die Verknüpfung der Beiträge mit semantischen Informationen ermöglicht die Strukturierung der Diskussion nach ihrem Inhalt und nicht ihrer zeitlichen Abfolge. Auch bei elektronischen Diskursen ist ein Kommunikationsmix möglich und wünschenswert. Die Schaffung von Schnittstellen zu anderen Kanälen, wie Telefon, SMS und Fax, stellt hier einen weiteren Vorteil gegenüber den klassischen Diskursmöglichkeiten dar.
Es gibt viele digitale Kommunikationskanäle und –formate, die sich für elektronisch gestützte Diskurse eignen. Die bestmögliche Kombination zwischen Diskursaufgabe, Diskursformat, Diskurskanal und technischer Infrastruktur spielt dabei eine zentrale Rolle. Usability und Kommunikationsmix sind unerlässlich für eine erfolgreiche Etablierung von elektronisch gestützten Diskursen.
E-Wahlen
Elektronische Wahlen (auch E-Voting) stellen unter allen hier vorgestellten elektronischen Beteiligungsmöglichkeiten die direkteste Beteiligungsform mit dem höchsten politischen Einfluss dar. Es ist zudem die einzige Partizipationsform, bei der es sich grob um eine bloße Digitalisierung einer bestehenden Form handelt und die bisher nicht ohne weiteres mit anderen Formen kombinierbar ist. Das elektronische Wählen (E-Wahlen) beschreibt alle Formen von Wahlen, bei denen IKT zur Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Auswertung oder Weiterleitung zum Einsatz kommt. Wie bei der analogen Wahl sind bei der elektronischen Wahl die Wahlrechtsgrundsätze einzuhalten. In vielen Ländern finden bereits Pilotversuche mit E-Votingsystemen statt (Großbritannien, USA, Schweiz, Österreich usw.) und in anderen sind elektronische Wahlen – auch über das Internet – bereits heute schon rechtsgültig (z.B. Estland). Vor allem mit der zunehmenden Verbreitung des Internets sehen viele Beobachter auf Grund von tendenziell sinkender Wahlbeteiligung im E-Voting die Schaffung einer attraktiveren und bequemeren Möglichkeit des Wählens (Vgl. Erasim/Karagiannis 2002: 154). Neben der Hoffnung auf steigende Wahlbeteiligung werden aber auch sinkende finanzielle Aufwendungen für Wahlen als Argument für das elektronische Wählen ins Feld geführt (vgl. Stern 2007: 176).
Das elektronische Wählen birgt neben den Chancen aber auch Gefahren und ist eine kontrovers diskutierte Form der elektronischen Beteiligung, vor allem vor dem Hintergrund einfacherer Manipulationsmöglichkeiten und der mangelhaften Gewährleistung der Geheimhaltung. Diese soll an dieser Stelle jedoch nicht weiter thematisiert werden. Darüber hinaus gibt es noch die elektronische Abstimmung, die Teil des Themenkomplexes E-Voting ist. Hierbei handelt es sich um das Abstimmen zu konkreten Fragen, wie zum Beispiel bei Volksabstimmungen, unter Nutzung elektronischer Medien, wie zum Beispiel Internet oder SMS. Konkrete Bestrebungen bezüglich dieser Art des E-Votings finden in der Schweiz statt (vgl. Stern 2007: 176).