Online-Konsultation zum Bürgerportalgesetz
Mit dem IT-Gipfel (Presse-Echo zum IT-Gipfel auf netzpolitik.org) startete auf e-kosultationen.de eine Online-Konsultationsplattform, auf der die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und andere Institutionen aufgerufen sind ihre Anforderungen und Wünsche zu dem geplanten “Bürgerportalgesetz” online zu äußern. In den kommenden drei Wochen kann somit erstmals ein Gesetzentwurf auf Bundesebene direkt kommentiert werden.
Worum es in dem “Bürgerportalgesetz” geht? Die Antwort findet man leider erst nach einigem scrollen auf der “Informationsseite”:
Unter dem Projektnamen „Bürgerportale“ entwickelt das BMI gemeinsam mit Wirtschaft, Verwaltung und Verbänden eine Lösung für eine rechtssichere elektronische Kommunikation, die so verbindlich sein soll wie die Papierpost und dabei so einfach wie E-Mail. Per „De-Mail“ sollen ab 2010 Nachrichten und Dokumente zuverlässig und vor Veränderungen geschützt in einem sicheren Kommunikationsraum versendet werden können. Hinter allen De-Mail-Adressen stehen zweifelsfrei identifizierte Kommunikationspartner. De-Mail wird ergänzt durch eine rechtssichere Dokumentenablage (De-Safe), und den benutzerfreundlichen Identitätsnachweis (De-Ident).
Das BMI schafft für die Lösung mit dem „Bürgerportalgesetz“ die rechtlichen Grundlagen und definiert die technischen Rahmenbedingungen. Realisiert und betrieben wird De-Mail von privaten Unternehmen. Wer De-Mail-Anbieter werden möchte, muss nach Inkrafttreten des Gesetzes in einem staatlichen Akkreditierungsverfahren nachweisen, dass er hohe Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz erfüllt.
Quelle: Informieren auf e-konsultationen.de
“Ist eine De-Mail nötig und nützlich?” fragt ein User im Kommentarbereich auf e-konsultationen.de und trifft damit einen entscheidenen Punkt: es ist nicht gerade einfach, selbst für einen technisch versierten Menschen, den Mehrwert und genauen Sinn hinter dem Gesetz zu identifizieren. Nach meinem Verständnis steht hinter dem Begriff Bürgerportal ein oder mehrere vom Staat akkreditierte E-Maildienstleiser die es dem Nutzer ermöglicht digital und eindeutig identifizierbar Mails (z.B. auch an Behörden) zu verschicken.
Leider ist das Thema Sicherheit, Datenschutz und Datenmissbrauch für die Bürger sehr stark mit “Angst” behaftet, besonders was staatliche Eingriffe angeht (Schäuble-Komplex). Das ist nicht besonders förderlich für ein Konsultationsverfahren und spiegelt sich auch in den bisher abgegebenen Kommentaren deutlich wieder.
Mal davon abgesehen, dass das nicht das beste und einfachste Thema ist mit dem man Bürger an einem Gesetztesentwurf beteiligen will, ist die Umsetzung recht nett gemacht. Es wird sich in den nächsten drei Wochen und im Auswertungsbericht zeigen, inwieweit es konstruktive Beteiligung gab und diese in den Gesetzesentwurf einfließt.
Der Referentenentwurf des “Gesetzes zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften” als PDF.
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