(e-)Petition fordert vorerst die Deaktivierung der Website epetionen.bundestag.de

Webseite zum Einreichen elektronischer Petitionen (epetitionen.bundestag.de)
Es war nur eine Frage der Zeit, bis eine ePetition den Umgang mit ePetitionen behandeln würde. Nach dem es schon zum Start des Systems viel Kritik zum neuen e-Petitionssystems des Bundestags gab, folgte am 25.11.09 eine elektronische Petition von Wilhelm Kapp eingereicht die eine Vielzahl der Mängel des technischen Systems und seiner Einbettung in den politischen Alltag aufgreift. Petenten ist die vertiefte Evaluation und öffentliche Diskussion über die vom Bundestag angebotenen Beteiligungsmöglichkeiten.
Der Petitionstext:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass 1.) die Website epetionen.bundestag.de vorerst deaktiviert wird, damit verbunden 2.) der Online- Petitions- Service des Bundestages vorerst ausgesetzt wird und 3.) die dafür aufgewendeten finanziellen Mittel zur Evaluierung wirksamerer direkter demokratischer Partizipationsmöglichkeiten der BürgerInnen der Bundesrepublik in Zeiten der “Digitalen Revolution” in einem offenem Forum mit allen im dt. Bundestag vertretenen Parteien eingesetzt wird.
Die Begründung:
Online- Petitionen an den Deutschen Bundestag sind sinnvoll, aber in ihrer jetzigen Form wertlos, da
1.) sie nicht mit der ihnen gebührenden Ernsthaftigkeit von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages behandelt werden und demnach der politische Willensbildungsprozess der Petenten meist nicht honoriert wird
2.) sie nicht in einer Sitzung des Deutschen Bundestages behandelt werden, sondern von einem Petitionsausschuss, auf dem selten bis nie öffentliche Aufmerksamkeit liegt, wodurch die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien in der Lage sind, ihnen unangenehme Themen leicht zu übergehen
3.) die Einflussnahme der BürgerInnen der Bundesrepublik Deutschland durch Petitionen auf legislative Entscheidungen des Deutschen Bundestags gegen Null tendiert. Dies wäre z.B. durch verpflichtende Anhörungen im Sitzungen des Bundestag, bzw. spezifischer Fachausschüsse u./o. durch ein Vetorecht für legislative Beschlüsse des Deutschen Bundestags ab einer zu evaluierenden Anzahl an Stimmen zu ändern
4.) der Deutsche Bundestag nicht die ausreichenden Mittel zur Verfügung stellt, um eine reibungslose Funktionstüchtigkeit des Petitionsservers bei ständig steigenden Petentenzahlen auf Dauer zu gewährleisten
5.) die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien eklatante Defizite im Umgang mit den “Neuen Medien” aufweisen, was direkte Auswirkungen auf die Wirksamkeit des Online- Petitionsangebots des Deutschen Bundestags hat
6.) aus der Erfahrung der vergangenen Jahre bekannt ist, dass es momentan mehr Sinn hat beim Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen ein Gesetzesvorhaben einzuleiten, als sich an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu wenden
7.) der Deutsche Bundestag u.U. still und heimlich den Online- Petionsdienst abschalten lässt OHNE über sinnvoller organisierte direkte Partizipationsmöglichkeiten für die BürgerInnen zu diskutieren
8.) die Möglichkeit zur Partizipation über mobile Endgeräte wie Handys und Smartphones nicht möglich ist. Vgl: 82,8 Millionen Handys in Deutschland nach BITKOM, August 2006 (also wahrscheinlich 80%-90% der Bevölkerung) zu 60% Internetanschlüssen in deutschen Haushalten nach Wikipedia – eine signifikante Steigerung der Petentenzahlen in Deutschland wäre dadurch möglich
9.) sie keine wirklich positive Entwicklung, weg von der momentanen Politikverdrossenheit in Teilen der Bevölkerung, erreichen kann
10.) der Deutsche Bundestag diese Petition, selbst wenn sie 50.000 Petenten erreicht um im Petitionsauschuss angehört wird, nicht ernsthaft behandeln wird
Auch wenn der Petitionstext vielleicht ein bisschen zu scharf und eine Abschaltung zur Zeit eher kontraproduktiv wäre, so ist die Begründung schlüssig und sinnvoll (mehr dazu auch in deinem Text meines Kollegen Kai Biermann). Die Forderung nach einem “offenem Forum mit allen im dt. Bundestag vertretenen Parteien” erinnert mich allerdings an ein Projekt des Bundestags aus dem Jahr 2001/2002, als man unter der Domain http://www.elektronische-demokratie.de (heute 404-Seite auf der bundestag.de-Seite) ein offenes Forum zur “Modernisierung des Informationsrechts” angeboten hatte.
Der Bundestag hatte dazu im März 2002 den Antrag der Koalitionsfraktionen “e- Demokratie: Online- Wahlen und weitere Partizipationspotenziale der Neuen Medien nutzen” (BT- Drs. 14/8098) beschlossen. In diesem Rahmen hatte man Bürgerinnen und Bürger aufgerufen in einem Online-Forum zu Themen des Internet, insbesondere der Modernisierung des Informationsrechtes, unter Beteiligung von Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu diskutieren. Die Beteiligung war sehr gering und meines Wissens wurde das Projekt nie ausgewertet. Einige Bruchstücke der Seite findet man noch im Webarchiv.
Die oben geannte Petition kann man auf epetitionen.bundestag.de mitzeichnen.
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January 19th, 2010 at 08:48
[...] wenn man über ihren Sinn bekanntlich streiten kann, mag ich persönlich die ePetitionen ja. Auch wenn sie vielleicht nicht [...]
July 8th, 2011 at 08:55
Also 2001-2002 machte ich persönlich meine ersten wirklichen Schritte mit dem Medium Internet, ebenso wie viele andere auch, die damals durchaus nicht überall eine Flatrate hatten und jeder Aufenthalt im Netz noch pro Takt bezahlt wurde. Heute ist das Internet bei der überwiegenden Anzahl von Menschen durchaus Kommunikationsmittel und die Anwender/Nutzerzahl ist erhablich gestiegen. Heute würde ein solches Forum wie es damals angedacht wurde allein von potentiellen Nutzern und Lesern deutlich mehr Sinn machen und auch einen “Erfolg” bringen, wenn da nicht die Politiker wären, die so ziemöich keine Ahnung und keine Lust auf solch ein öffentliches Forum haben.
November 27th, 2011 at 11:30
Hallo,
ich habe Sie hier verlinkt
https://www.xing.com/app/forum?op=showarticles;seoparsed=1;id=38952096;sc_o=as_g
und lade Sie ein, zu kommentieren oder ihrerseits Beiträge, gerne auch mit Verlinkungen zu Ihrer guten Seite, hinein zu schreiben.
Beste Grüsse
Günter Andersson